Häufig gestellte Fragen (F.A.Q.)

 

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Baustein 2 Case Management und den dazugehörigen Aufruf

  • Wie hoch ist die Förderung für eine Stelle im Bereich Case Management?

Die Förderung des Landes für eine Vollzeitstelle beträgt pauschal bis zu 55.000 € pro Jahr. Zusätzlich dazu ist vorgesehen, dass ein Eigenanteil der Stadt Köln geleistet und die Förderung hierdurch auf bis zu 68.000 € pauschal für eine Vollzeitstelle erhöht wird. Da zunächst mit der Einrichtung von halben Stellen geplant wird, beträgt die pauschale Förderung bis zu 34.000 €. Es können ausschließlich Personalkosten gefördert werden, keine Sachkosten, wie beispielsweise Reise-/ Fortbildungskosten.

  • Ist es sinnvoll, einen örtlichen Bezug in die einzureichenden Unterlagen aufzunehmen? 

Gemäß der sozialräumlichen Ausrichtung des Programms in Köln sowie den Auswahlkriterien ist es sinnvoll, entsprechende konkrete Angaben in die Bewerbungsunterlagen aufzunehmen

  • In der Konzeption sind mehrere Zielgruppen angegeben: Ist eine Fokussierung auf eine Zielgruppe sinnvoll?

Im Rahmen des KIM Bausteins 2 Case Management soll sozialräumlich ein Zugang für die genannten Gruppen geschaffen werden. Abgesehen von der Zielgruppe "Migrierte Menschen mit Behinderung im Alter von 18-27 Jahren", die von einem spezialisierten Träger stadtweit – teils aufsuchend - bedient werden soll, ist zu gewährleisten, dass vor Ort alle genannten Zielgruppen einen Anlaufpunkt haben und entsprechend von Case Management profitieren können. Insbesondere Träger, die Erfahrungen mit der Zielgruppe „Migrierte Menschen mit LSBTI-Hintergrund im Alter von 18-27 Jahren“ haben, sollen das entsprechende Fachwissen des Trägers in einen Sozialraum einbringen aber auch allen beteiligten Trägern und dem Projektnetzwerk zur Verfügung stellen. Aufgrund der spezialisierten Ausrichtung in der Kölner Trägerlandschaft ist die Benennung einer "Hauptzielgruppe" aber natürlich möglich. 

  • Ist eine Beratung als migrierte*r Ratsuchende*r mit deutschem Pass möglich?

Bei Zugehörigkeit zu einer der genannten Zielgruppen ist dies nach individueller Prüfung des Einzelfalls möglich.

  • Welches Alter dürfen die Gruppe der Haushaltsangehörigen haben?

Es ist keine Altersgrenze für Haushaltsangehörige angedacht. Dies ist aber immer im Einzelfall zu entscheiden.

  • Ist eine Bewerbung als Einzelperson möglich?

Das Land NRW schreibt eine Zugehörigkeit zu einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege vor. Insofern können Einzelpersonen nicht teilnehmen.

Diese Seite wird laufend aktualisiert. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an KIM@stadt-koeln.de wenden.