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Maskenpflicht
Maskenpflicht beim Einkaufen und ÖVNP
Seit Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken. Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens weiter zu reduzieren.
Auch die Stadtverwaltung Köln bittet Besucher einen Mund-und-Nasenschutz zu tragen.
Hier sehen Sie, welche Dienststellen wieder geöffnet sind.
Hier finden Sie Informationen zur Maskenpflicht auf der Seite des MFFKI NRW in folgenden Sprachen:
Albanisch / Albanian / Shqiptar
Bulgarisch / Bulgarian / български
Französisch / French / Français
Italienisch / Italian / Italiano
Portugiesisch / Portuguese / Português